Vergütungssätze

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das im Jahr 2000 verabschiedete EEG regelt  die Förderungen verschiedener erneuerbarer Energiearten. Besitzer von PhotoVoltaik-Anlagen speisen den produzierten Strom in der Regel in das öffentliche Stromnetz ein und bekommen vom Energiekonzern eine festgelegte Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde (kWh). Die Höhe der Vergütungen ist im EEG festgelegt und abhängig vom Installationsjahr. Der Anlagenbesitzer bekommt dann über 20 Jahre die im Installationsjahr gültige Einspeisevergütung garantiert.


 

Übersicht der Einspeisevergütungen für Dachanlagen

Netzeinspeisung (Cent/kWh)

Inbetriebnahme

bis  einschl.
10 kWp

bis  einschl. 1000 kWp

 bis einschl. 10 MWp

ab 01.04.2012

19,50

16,50

13,50

ab 01.05.2012

19,35

16,35

13,35

ab 01.06.2012

19,20

16,20

13,20

ab 01.07.2012

19,05

16,05

13,05

ab 01.08.2012

18,90

15,90

12,90

ab 01.09.2012

18,75

15,75

12,75

ab 01.10.2012

18,60

15,60

12,60